Nach Fertigstellung eines Wohn- und Gewerbebaus haben wir am fertigen Bauwerk gemessen, ob der geplante Schallschutz tatsächlich erreicht wurde. Drei Luftschall- und eine Trittschallmessung an Decken und einer Trennwand.
Ausgangssituation
Ein Schallschutznachweis rechnet mit Bauteilkennwerten aus Norm und Herstellerangaben. Ob die geplante Trennung im fertigen Gebäude ankommt, entscheidet sich an der Ausführung: an Nebenwegen über flankierende Bauteile, an Estrichrändern, die die Wand berühren, an Durchdringungen. Die Güteprüfung am Bau ist die einzige Möglichkeit, das nachzuweisen statt zu vermuten.
Vorgehen
Gemessen wurde an vier Prüfanordnungen im bezugsfertigen Zustand, mit dem jeweils bereits verlegten Bodenbelag. Ausgewertet wurde nach dem Verfahren der Bezugskurvenverschiebung über Terzbänder von 50 bis 5000 Hertz, jeweils mit den Spektrum-Anpassungswerten C und Ctr.
Messergebnisse
| Prüfanordnung | Bauteil | Ergebnis |
|---|---|---|
| Luftschall, vertikal | Stahlbetondecke mit schwimmendem Estrich und Parkettbelag | R = 59 dB, C = -1, Ctr = -4 |
| Luftschall, vertikal | Stahlbetondecke mit schwimmendem Estrich und Parkettbelag | R = 55 dB, C = -1, Ctr = -4 |
| Trittschall | Stahlbetondecke mit schwimmendem Estrich und Fliesenbelag | Ln,sum = 55,6 dB |
| Luftschall, horizontal | Einschalige Stahlbetonwand | R = 61 dB, C = -1, Ctr = -4 |
Aufschlussreich ist der Frequenzverlauf der ersten Messung. Das Schalldämm-Maß steigt von 48,2 dB bei 100 Hertz auf 73,6 dB bei 3150 Hertz, bricht aber bei 160 Hertz auf 40,9 dB ein. Genau dieser Einbruch liefert die ungünstigste Abweichung von der Bezugskurve. Solche Einbrüche im unteren Frequenzbereich sind typisch für Resonanzen im Estrich-Dämmschicht-System und fallen in der Einzahlangabe kaum auf, sind im bewohnten Zustand aber hörbar. Deshalb weisen wir die Terzwerte mit aus und nicht nur das Einzahlergebnis.


