Für ein Wohnbaugebiet rund 130 Meter neben der Autobahn A 9 bei Ingolstadt war nachzuweisen, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 eingehalten werden. Das städtebauliche Konzept nutzte dazu die vordere Häuserzeile selbst als Lärmschutz. Wir haben die Schallimmissionen berechnet und beurteilt.
Ausgangssituation
Geplant war die Bebauung eines Grundstücks westlich der Bundesautobahn 9. Weil die Bebauung nah an die Autobahn heranrückt, forderte das Umweltamt der Stadt eine Lärmimmissionsberechnung als Grundlage für den Bebauungsplan.
Das städtebauliche Konzept löst den Lärmschutz über die Anordnung der Gebäude: Die autobahnzugewandte Häuserreihe ist 13 Meter hoch und schirmt die dahinterliegenden Einfamilienhäuser ab, die damit vollständig im Lärmschatten liegen. Ab etwa 11 Metern Höhe wirken zusätzlich die Balkone als Abschirmung. Auf der Ostseite ergänzt eine 3 Meter hohe akustisch wirksame Pergola mit einer flächenbezogenen Masse über 10 Kilogramm pro Quadratmeter den Schutz des Erdgeschosses.
Günstig wirkt zudem die Topografie: Das Gelände liegt rund 2,5 Meter unter Autobahnniveau, dazu kommt ein bestehender Lärmschutzwall von etwa 4 Metern über Fahrbahnoberfläche.
Anforderungen
Maßgeblich waren die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN 18005 Teil 1: tags 55 dB(A), nachts 45 dB(A). Beurteilungszeitraum ist tags 6 bis 22 Uhr und nachts 22 bis 6 Uhr. Als Immissionshöhe wurde die Unterkante des Fenstersturzes angesetzt, also 2,4 Meter für das Erdgeschoss und 5,2 Meter für das erste Obergeschoss.
Herangezogene Regelwerke: RLS-90, DIN 18005 Teil 1 mit Beiblatt 1, VDI 2720 Blatt 1 zur Abschirmung im Freien, DIN 4109 zum Schallschutz im Hochbau und VDI 2719 zur Schalldämmung von Fenstern.
Berechnung
Grundlage war ein digitales Geländemodell, in dem Gebäude, Gelände, Straßenverläufe und Schallquellen dreidimensional abgebildet sind. Gerechnet wurde mit einem Rasterabstand von 2 Metern auf den beiden Immissionshöhen, unter Berücksichtigung von Abschirmung, Reflexionen an Gebäudewänden, Meteorologie und Bodendämpfung.
Aus der Verkehrsbelastung des Autobahnabschnitts ergaben sich Standard-Emissionspegel von 79,0 dB(A) tags und 73,6 dB(A) nachts. Nachts gilt in diesem Abschnitt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h. Zuschläge für Straßenoberfläche oder Steigung waren nach RLS-90 nicht anzusetzen.
Ergebnis
- Nachts, Erdgeschoss: Der Orientierungswert von 45 dB(A) wird nicht überschritten. An der Rückseite der Lärmschutzbebauung liegen die Pegel dank der abschirmenden Balkone bei höchstens 40 dB(A).
- Nachts, erstes Obergeschoss: in der Regel 45 bis 47,5 dB(A), an der abgewandten Fassade weiterhin rund 40 dB(A).
- Tagsüber: Erdgeschoss und Freiflächen 50 bis 52,5 dB(A), erstes Obergeschoss unter 55 dB(A). Der Tagwert wird damit überall eingehalten.
- Autobahnzugewandte Fassade: rund 60 dB(A) nachts und bis zu 65 dB(A) tags. Diese Fassade übernimmt die Schutzfunktion für das gesamte Gebiet.
Bewertung
Eine Überschreitung verbleibt allein im ersten Obergeschoss und allein nachts, und zwar um höchstens 2,5 dB(A). Diese Restüberschreitung ließ sich mit vertretbarem Aufwand nicht durch weitere aktive Lärmschutzmaßnahmen abbauen. Sie ist stattdessen über passive Maßnahmen an den betroffenen Fassaden zu lösen, also über die Auslegung von Fenstern und Lüftungseinrichtungen nach DIN 4109 und VDI 2719.


